Sie können Ihren Angehörigen kurzzeitig nicht pflegen und müssen ihn in einer Pflegeeinrichtung unterbringen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Ab dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt. Für die Pflegegrade 2 - 5 gilt dann ein einheitlicher Zuzahlungsbetrag. Die Anspruchsdauer beträgt bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 1.612 € in den Pflegegraden 2 - 5. Im Pflegegrad 1 ist ein Entlastungsbetrag bis zu 125 € einsetzbar.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Verwaltungsangestellte Frau Schulz unter 04136-908-187 oder an unsere PDL Frau Rescheleit unter 04136-908-242 wenden.
Wenn Sie mehr über unser Haus und das Leben hier erfahren möchten, dann sprechen Sie uns an. Wir werden Ihre Fragen gern persönlich beantworten.
Am besten, Sie vereinbaren einen Termin mit uns bei uns im Haus. Dann können Sie sich von der familiären Atmosphäre und dem Charme unseres Hauses überzeugen.
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Senioren- und Pflegeheim
Zum Alten Gutshof GmbH
Dorfstraße 2
21379 Boltersen
Tel. (04136) 908-0
Fax (04136) 908-189
E-Mail: kontakt@zum-alten-gutshof.care
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