Verhinderungspflege

Sie können Ihren Angehörigen kurzzeitig nicht pflegen und müssen ihn in einer Pflegeeinrichtung unterbringen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

 

Ab dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt. Für die Pflegegrade 2 - 5 gilt dann ein einheitlicher Zuzahlungsbetrag. Die Anspruchsdauer beträgt bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 1.612 € in den Pflegegraden 2 - 5. Im Pflegegrad 1 ist ein Entlastungsbetrag bis zu 125 € einsetzbar.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere unsere Pflegedienstleitung Frau Rescheleit unter 04136-908-242 wenden.