Urlaubspflege

Sie brauchen einmal Zeit für sich und möchten in Ihren Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung unterbringen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

 

Ab dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt. Für die Pflegegrade 2 - 5 gilt dann ein einheitlicher Zuzahlungsbetrag.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Verwaltungsangestellte Frau Schulz unter 04136-908-187 oder an unsere PDL Frau Rescheleit unter 04136-908-242 wenden.